Colonius steht unter Denkmalschutz

Denkmal Nummer 8806 prägt seit 1981 entscheidend die Kölner Stadtsilhouette

Die Kölner Denkmalliste ist um ein Objekt länger geworden, von nun an steht der Colonius unter Denkmalschutz. Insgesamt zählt die Liste jetzt circa 9400 eingetragene Bau- und Bodendenkmäler. Damit stehen rund zehn Prozent der Denkmäler Nordrhein-Westfalens in Köln.  

Oberbürgermeisterin Henriette Reker:

Seit seiner Fertigstellung 1981 ist der Colonius aus der Kölner Silhouette nicht mehr wegzudenken und hat seinen festen Platz in unserer Stadt. Die unter Denkmalschutzstellung unterstreicht diese besondere Bedeutung.   

Zum Colonius: Bauzeit ab 1978, Einweihung 3. Juni 1981, Höhe 266 Meter bis zur Antennenspitze. Höchster Fernsehturm in NRW. Die Turmkanzel mit dem drehbaren Aussichtsrestaurant befindet sich in 166 Metern Höhe. Im Gegensatz zu den älteren Fernsehtürmen ist hier erstmalig die Kanzel mit Stahlstreben frei vom Betonschaft abgehängt. Der bekannte Bauingenieur Fritz Leonhardt entwickelte zusammen mit dem Architekten Erwin Heinle diese Konstruktion in Reminiszenz an die Kölner Rheinbrücken, von denen Leonhardt selber die Mülheimer und die Severinsbrücke entwarf.  

Eine Unterschutzstellung eines Objektes (Gebäude, Allee, Grünfläche, Skulptur, usw.) kann nur auf formellen Antrag beim Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Köln, also der Unteren Denkmalbehörde, erfolgen. Diesen Antrag können die/der jeweilige Eigentümer*in des Objekts, das Fachamt des Landschaftsverbandes (Landeskonservatorin) und das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Köln stellen. Das Denkmalamt der Stadt Köln untersucht und analysiert das gesamte Stadtgebiet auf potentielle Denkmäler hin. Wenn ein potentieller Denkmalwert im Raume steht, wird die Geschichte, die Entstehung und der Wert des Objektes wissenschaftlich untersucht und aufgearbeitet.  

Falls ein Objekt die denkmalrechtlichen beziehungsweise wissenschaftlichen Voraussetzung erfüllt, wird es als Denkmal in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen – es sei denn, die/der Eigentümer*in beklagt diese Unterschutzstellung.

Stadtkonservator Dr. Thomas Werner erläutert:

Die Messlatte, ob eine Objekt zum Denkmal ‚erhoben‘ wird, liegt hoch und es gibt keine Grauzone – entweder ist es ein Denkmal oder nicht, es gibt also kein Objekt, das beispielsweise nur zu 80 Prozent ein Denkmal ist.

Kölns kleinstes Denkmal ist wahrscheinlich eine Grabstele auf dem Melaten-Friedhof, das höchste Denkmal nun der Colonius und das älteste Denkmal das Ubier-Monument (4./5. n. Chr.).  

Der Erhalt des Denkmals liegt im öffentlichen Interesse und hat in Nordrhein-Westfalen verfassungsrechtlichen Rang. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Objekt bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse ist und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.

Pressemitteilung