Rat der Stadt Köln beschließt
Änderungsverordnung
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am Montag, 20. Juni 2022, die Änderung der Rechtsverordnung über die Beförderungsentgelte für Taxis beschlossen. Ab 1. September 2022 sollen demnach der Grundpreis von 4,20 Euro auf 4,90 Euro sowie die Kilometerpreise von 2,20 Euro auf 2,60 Euro (bis sieben Kilometer) und von 2,00 Euro auf 2,20 Euro (ab dem siebten Kilometer) angehoben werden.
Unverändert soll die Gebühr für die verkehrs- und kundenbedingte Wartezeit (0,50 Euro je Minute) bleiben. Bei einer durchschnittlichen Fahrstrecke von sieben Kilometern Länge und vier Minuten Wartezeit ändert sich der Preis beispielsweise von 20,70 Euro auf 25,10 Euro.
Der aktuelle Kölner Taxi-Tarif ist seit September 2021 gültig und sah bereits eine moderate Tarifanpassung zum 1. September 2022 vor. Da die Mindestlohnerhöhung durch die Bundesregierung jedoch deutlicher ausfällt als ursprünglich geplant, beantragt eine Interessenvertretung des Kölner Taxigewerbes nun eine deutlichere Erhöhung als vorgesehen. Nach eingehender Prüfung des Antrags schlägt die Verwaltung dem Rat diese erneute Anapassung des Taxitarifs vor.
Dadurch sollen die Taxiunternehmer*innen insbesondere in die Lage versetzt werden, die zwischenzeitlich erheblich gestiegenen Kosten aufzufangen und ihren Fahrer*innen den gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro ab Oktober 2022 zahlen zu können. Generell führen die Personalkostenentwicklung, die Umsatz-Einbrüche wegen der Corona-Pandemie und die aktuell gestiegenen Kraftstoffpreise zu finanziellem Druck auf das Taxigewerbe.
Pressemitteilung