Zum Schutz der wildlebenden Elefanten-Populationen hat die EU die Regeln für den Handel mit Elfenbein verschärft. Hierzu wurde die entsprechende EU-Verordnung geändert und der Leitfaden „EU-Regelung für den Elfenbeinhandel“ überarbeitet.
Folgende Neuregelungen beim Handel mit Elfenbein sind nun zu beachten:
- Seit dem 19. Januar 2022 ist der Elfenbeinhandel innerhalb der EU weitgehend verboten. Diese Einschränkungen gelten auch bei der Einfuhr und Wiederausfuhr von Elfenbein zu Verkaufszwecken.
- Für Rohelfenbein – dazu zählen ganze Stoßzähne oder Teile von Stoßzähnen – gilt nun ein generelles Handelsverbot in der EU. Nur sehr wenige Ausnahmen, wie zur Reparatur von Musikinstrumenten aus der Zeit vor 1975 und zur Reparatur von Antiquitäten aus der Zeit vor 1947, die sich in Museen befinden, sind zulässig.
- Der Verkauf von verarbeitetem Elfenbein, also Produkten aus oder mit Elfenbein, ist nur noch für Antiquitäten aus der Zeit vor 1947 und Musikinstrumente aus der Zeit vor 1975 erlaubt.
- Für den Verkauf von Antiquitäten aus Elfenbein ist nun wieder eine EU-Genehmigung erforderlich und entsprechend zu beantragen. Damit entfällt die bisher geltende Ausnahme von der Bescheinigungspflicht für Antiquitäten.
- Alle für Elfenbein erteilten Bescheinigungen, die vor dem 19. Januar 2022 ausgestellt wurden, verlieren am 19. Januar 2023 ihre Gültigkeit. Das betrifft sowohl Bescheinigungen für Rohelfenbein als auch für Elfenbeinprodukte.
In Afrika werden jedes Jahr 20.000 bis 30.000 Tiere wegen ihres Elfenbeins von einem kriminellen Netzwerk aus Wilderer*innen, Schmuggler*innen und Händler*innen illegal getötet. Elfenbein aus Elefantenstoßzähnen wird bereits seit Jahrtausenden von Menschen zu Kunstwerken, Musikinstrumenten, Schmuck und anderen Gegenständen verarbeitet. Mit Elfenbein können am Markt sehr hohe Preise erzielt werden, die Nachfrage besteht bis heute und hat in den letzten Jahrhunderten zu einem massiven Rückgang der Elefanten-Population in freier Wildbahn geführt.
Die Europäische Kommission hat daher beschlossen, weitere Maßnahmen gegen Elefantenwilderei und Elfenbeinhandel weltweit zu ergreifen und hiermit ein klares Signal zu setzen. Die strengen Regeln zielen darauf ab, die meisten Formen des EU-Handels mit Elfenbein effektiv zu verbieten. Durch die neuen Vorschriften soll zum einen illegal beschafftes Elfenbein aus den EU Märkten entfernt und zum anderen verhindert werden, dass Aktivitäten in der EU indirekt illegale Elfenbeinmärkte im Ausland befeuern.
In Köln sind zahlreiche Antiquitätenhändler*innen sowie einige große renommierte Kunst- und Auktionshäuser angesiedelt. Hier sowie auf den Antikmärkten in Köln wird ebenfalls mit Elfenbein gehandelt.
Folgende Neuregelungen beim Handel mit Elfenbein sind nun zu beachten:
- Seit dem 19. Januar 2022 ist der Elfenbeinhandel innerhalb der EU weitgehend verboten. Diese Einschränkungen gelten auch bei der Einfuhr und Wiederausfuhr von Elfenbein zu Verkaufszwecken.
- Für Rohelfenbein – dazu zählen ganze Stoßzähne oder Teile von Stoßzähnen – gilt nun ein generelles Handelsverbot in der EU. Nur sehr wenige Ausnahmen, wie zur Reparatur von Musikinstrumenten aus der Zeit vor 1975 und zur Reparatur von Antiquitäten aus der Zeit vor 1947, die sich in Museen befinden, sind zulässig.
- Der Verkauf von verarbeitetem Elfenbein, also Produkten aus oder mit Elfenbein, ist nur noch für Antiquitäten aus der Zeit vor 1947 und Musikinstrumente aus der Zeit vor 1975 erlaubt.
- Für den Verkauf von Antiquitäten aus Elfenbein ist nun wieder eine EU-Genehmigung erforderlich und entsprechend zu beantragen. Damit entfällt die bisher geltende Ausnahme von der Bescheinigungspflicht für Antiquitäten.
- Alle für Elfenbein erteilten Bescheinigungen, die vor dem 19. Januar 2022 ausgestellt wurden, verlieren am 19. Januar 2023 ihre Gültigkeit. Das betrifft sowohl Bescheinigungen für Rohelfenbein als auch für Elfenbeinprodukte.
In Afrika werden jedes Jahr 20.000 bis 30.000 Tiere wegen ihres Elfenbeins von einem kriminellen Netzwerk aus Wilderer*innen, Schmuggler*innen und Händler*innen illegal getötet. Elfenbein aus Elefantenstoßzähnen wird bereits seit Jahrtausenden von Menschen zu Kunstwerken, Musikinstrumenten, Schmuck und anderen Gegenständen verarbeitet. Mit Elfenbein können am Markt sehr hohe Preise erzielt werden, die Nachfrage besteht bis heute und hat in den letzten Jahrhunderten zu einem massiven Rückgang der Elefanten-Population in freier Wildbahn geführt.
Die Europäische Kommission hat daher beschlossen, weitere Maßnahmen gegen Elefantenwilderei und Elfenbeinhandel weltweit zu ergreifen und hiermit ein klares Signal zu setzen. Die strengen Regeln zielen darauf ab, die meisten Formen des EU-Handels mit Elfenbein effektiv zu verbieten. Durch die neuen Vorschriften soll zum einen illegal beschafftes Elfenbein aus den EU Märkten entfernt und zum anderen verhindert werden, dass Aktivitäten in der EU indirekt illegale Elfenbeinmärkte im Ausland befeuern.
Pressenitteilung Stadt Köln