Stadt trifft letzte Vorbereitungen für den Straßenkarneval

Von Weiberfastnacht, 27. Februar, bis Aschermittwoch, 5. März 2025, werden in Köln Tausende Jeck*innen die fünfte Jahreszeit feiern – viele von ihnen auf Straßen und Plätzen überall in der Stadt. Die Stadt Köln setzt ein umfassendes mit der Polizei, den Kölner Verkehrs-Betrieben und allen anderen relevanten Akteuren abgestimmtes Sperr- und Sicherheitskonzept um, um die Feiernden zu schützen und im Bereich der Karnevals-Hotspots bestmöglich die Interessen der Anwohner*innen zu wahren. An allen Karnevalstagen wird im Stadthaus ein Koordinierungsstab tagen, in dem neben der Stadt, deren Dienstleister, Landes- und Bundespolizei auch die Kölner Verkehrs-Betriebe, die Abfallwirtschaftsbetriebe und die jeweiligen Veranstalter vertreten sind.

Ordnungsamtsleiter Ralf Mayer:

Karneval ist ein Fest des Frohsinns, auf das sich Tausende Kölner*innen und ebenso Gäste aus Deutschland und aller Welt freuen. Der Frohsinn endet aber da, wo andere in Mitleidenschaft gezogen werden. Deshalb lautet mein Appell: Feiert respektvoll und nehmt Rücksicht auf Eure Mitmenschen. Hauseingänge oder Fassaden sind keine Toiletten. Glasbruch erschwert Rettungsfahrten – und ist auch lange nach Karneval eine Gefahr für Menschen, Tiere und Natur. Bitte vermüllt unsere Stadt nicht. Schützt unsere Grünflächen und werft keine Flaschen achtlos weg. Wir sind für Euch da, damit Ihr sicher Karneval feiern könnt – aber wir gehen auch gegen diejenigen vor, die sich nicht an die rudimentärsten Regeln halten wollen.

Jugendschutz

Wie bereits im Vorfeld des 11.11. werden Mitarbeiter*innen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie und des Amtes für öffentliche Ordnung in den Tagen vor Weiberfastnacht gemeinsam Kioskbetreiber und Gastronomie aufsuchen, um über die Jugendschutzgesetze zu informieren. Außerdem werden im Vorfeld und an den Karnevalstagen Testkäufe in Kiosken getätigt.

Gewerbetreibende, die Alkohol oder Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahren abgeben, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Wer an Jugendliche unter 16 Jahren Alkohol oder an unter 18-Jährige Spirituosen, Tabak, Vape-Zigaretten oder Nikotinbeutel veräußert, riskiert ein Bußgeld von 500 Euro pro Verkauf und weitergehende ordnungsbehördliche Maßnahmen bis hin zur Schließung des Geschäfts.

Die Stadt Köln hat die Industrie- und Handelskammer Köln, den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband und die IG-Gastro angeschrieben und darum gebeten, ihre Mitglieder auf die Bestimmungen zum Jugendschutz aufmerksam zu machen – nicht nur in den Hotspots wie Altstadt oder Zülpicher Straße, sondern stadtweit. Obwohl der Verkauf von Lachgas nicht verboten ist, bittet die Stadt Köln Gewerbetreibende, den Verkauf einzustellen, um die Gesundheit der Jugendlichen nicht zu gefährden.

Für junge Feiernde, die etwa wegen zu viel Alkohols hilfsbedürftig sind, gibt es Angebote des Amtes für Kinder, Jugend und Familie. Im Bereich der Karnevals-Hotspots sind bis zu 22 Streetworker*innen – erkennbar durch rote und grüne Jacken mit der Aufschrift „Streetwork“ – unterwegs und kümmern sich um sie. Weitere 20 pädagogische Mitarbeitende des Amtes für Kinder, Jugend und Familie sind im Einsatz, um die Eltern von Minderjährigen, die beim Alkohol- oder Drogenkonsum auffallen, zu kontaktieren, um ihre Kinder abzuholen.

Um die Ärzte in einem für Weiberfastnacht eigens eingerichteten Notfallversorgungszentrum zu unterstützen, wird das Amt für Kinder, Jugend und Familie dort mit zwei Mitarbeitenden im Einsatz sein, um Jugendliche nach einer ersten Ausnüchterung ihren Eltern zuzuführen.

Auf Instagram appellieren das Kooperative Kinder- und Jugendbüro und die Stadt Köln an Jugendliche und junge Erwachsene, respektvoll zu feiern und fordern sie zu einem umsichtigen Umgang mit Alkohol auf. Informationen über Beratungs- und Unterstützungsangebote für Jugendliche, die Hilfe benötigen, gibt es ebenfalls auf Instagram und unter Sucht – Stadt Köln (stadt-koeln.de).

Bild und Text: Pressemitteilung