Planungsstand des Sicherheits- und Sperrkonzepts
In seiner Dezembersitzung 2022 hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung beauftragt, eine umfangreiche Prüfung bezüglich der Weiterentwicklung des Sicherheits- und Sperrkonzepts für den Straßenkarneval 2023 vorzunehmen. In einer Mitteilung an den Hauptausschuss stellt die Verwaltung nun den aktuellen Planungsstand für das „Kwartier Latäng“ vor:
Das Sicherheits- und Sperrkonzept vom 11.11.2022 wird in wesentlichen Teilen weiterhin Anwendung finden.
Die Verwaltung hat darüber hinaus weitere Optimierungsmaßnahmen mit den verschiedenen Partner*innen diskutiert und geplant:
Die Prüfung alternativer Standorte hat ergeben, dass für diese mindestens ein Ausschlusskriterium existiert. Die Verwaltung und ihre Sicherheitspartner stimmen überein, dass die sicherheitsrelevante Ausweichfläche in unmittelbarer Nähe des „Kwartier Latäng“ liegen muss, so dass das vorliegende Konzept eine Nutzung der Uniwiese vorsieht. Zum Schutz der Grünfläche wird in einem definierten Bereich ein professioneller Rasenschutz ausgebracht und die nicht für eine Nutzung vorgesehenen Bereiche abgesperrt.
Andrea Blome, Stadtdirektorin der Stadt Köln:
Die Entscheidung, Teile des Inneren Grüngürtels im Rahmen der Gefahrenabwehr zu nutzen, erfolgt unter Abwägung aller Argumente und Alternativen. Um dem Landschaftsschutz im genutzten Bereich gerecht zu werden, wird ein professioneller Rasenschutz eingesetzt. Letztendlich hält die Stadt Köln die Nutzung für zwingend erforderlich, weil bei Überlastung des Zülpicher Viertels nur so der Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Anwohnenden und Feiernden gewährleistet werden kann.
Bei dem Sperr- und Sicherheitskonzept handelt es sich nicht um eine Veranstaltung, sondern um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr. Die Nutzung und Bespielung der Ausweichflächen erfolgt lediglich in Abhängigkeit der Auslastung des Kwartier Latäng/der Zülpicher Straße.
Des Weiteren werden aufgrund der Erfahrungen zum Straßenkarneval 2022 die Zeiten für das Glasverbot im „Kwartier Latäng“ ausgeweitet.
So wird das bisherige Verbot am Karnevalsfreitag (17. Februar 2023) von 15 Uhr bis 8 Uhr am Folgetag und am Karnevalssamstag (18. Februar 2023) bereits ab 12 Uhr (statt bisher 15 Uhr) bis 8 Uhr am Folgetag gelten.
Die bisherigen Zeiten für das „Kwartier Latäng“ an Weiberfastnacht (8 Uhr bis 8 Uhr am Folgetag) sowie am Rosenmontag (15 Uhr bis 8 Uhr am Folgetag) gelten weiterhin.
Wie jedes Jahr, werden umfangreiche Informationen zum Glasverbot, dem Jugendschutz, Inklusion und Edelgard und weitere Angebote auf städtischen Social-Media-Kanälen, gegenüber den Medien, im Rahmen von Plakaten und auf einer städtischen Internetseite gebündelt sowie im Vorfeld und während Weiberfastnacht bis Aschermittwoch verbreitet.
Auch die für den 11.11.2022 weiterentwickelte Respekt-Kampagne wird durch verschiedene Protagonist*innen erweitert und im Vorfeld und während des Straßenkarnevals 2023 ausgespielt.
Die vollständige Mitteilung ist hier im Ratsinformationssystem der Stadt Köln abrufbar.Stadt Köln – Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Pressemitteilung
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