- Geimpfte und Genesene können an allen Karnevalsveranstaltungen ohne Beschränkungen teilnehmen – PCR-Test ermöglicht auch ungeimpften Personen den Zugang zu Innenräumen
- Karnevalssitzungen, -bälle und -partys wieder möglich
- 3G-Pflicht auch bei Karnevalszügen – Umsetzung vor Ort muss noch geprüft werden
Für Geimpfte, Genesene und mittels PCR-Test negativ Getestete wird es eine weitgehend normale Karnevalssession geben können. Das ist das Ergebnis eines Treffens von Vertretern der NRW-Landesregierung und einer Delegation von Vertretern der rheinischen und westfälischen Karnevalshochburgen und des Bund Deutscher Karneval am Mittwoch. So werden nach heutigem Kenntnisstand – festgehalten in der Coronaschutzverordnung vom 17. August – Karnevalssitzungen, -bälle und -partys ohne zahlenmäßige Beschränkung der Besucherzahlen möglich sein, wenn alle Teilnehmer gegen Corona geimpft, bereits genesen oder mittels PCR-Test negativ getestet sind. Auf diesem Weg soll ein maximaler Schutz von Gästen und Aktiven auf der Bühne gewährleistet werden. Bei Karnevalsumzügen gilt ebenfalls die 3G-Regel für Geimpfte, Genesene und Getestete, wobei je nach Veranstaltungsformat an der frischen Luft ein Antigen-Schnelltest ausreicht. Die Umsetzung der Prüfung eventueller Verstöße gegen die 3G-Regeln erfolgt in Absprache zwischen den Veranstaltern und den kommunalen Behörden.
„Die Jecken haben den Schlüssel zum unbeschwerten und sicheren Feiern nun selbst in der Hand”, erklärt Christoph Kuckelkorn, Präsident des Festkomitees Kölner Karneval. „Denn wer immunisiert ist, kann an allen Karnevalsveranstaltungen teilnehmen. Unsere Karnevalsgesellschaften können sich nun darauf einstellen, die organisatorischen Voraussetzungen für die Kontrolle der Impf-, Genesungs- und Testnachweise zu schaffen.” Die Vorgaben der Landesregierung lassen unter den 3G-Plus-Bedingungen (also mit PCR-Test für ungeimpfte Personen in Innenräumen) auch gemeinsames Singen und Tanzen, aber auch Blasmusik und alle anderen typischen Karnevalsaktivitäten zu und ermöglichen damit die weitgehende Rückkehr zur jecken Normalität. Auch Kindern – die derzeit noch nicht geimpft werden können – soll das gemeinsame Feiern wieder ermöglicht werden. Sie gelten im Sinne der Coronaschutzverordnung durch die engmaschige Kontrolle durch regelmäßige, standardisierte Tests in Kitas und Schulen als getestet und dürfen daher auch an Veranstaltungen in Innenräumen uneingeschränkt teilnehmen.
BDK-Präsident Klaus-Ludwig Fess ergänzt: „Die Sicherheit aller Beteiligten steht bei Karnevalsveranstaltungen selbstverständlich an oberster Stelle. Das NRW-Modell, das uns die Vertreter der Landesregierung vorgestellt haben, erscheint mir dabei als Blaupause für viele Veranstaltungen in ganz Deutschland. Denn es ermöglicht einerseits geimpften und genesenen Menschen wieder weitgehend normal Karneval zu feiern, andererseits wird auch für Menschen, die noch nicht geimpft sind, die Tür nicht zugeschlagen. Der besonders aussagekräftige PCR-Test ermöglicht auch diesen Personen die Teilnahme an allen Veranstaltungen in Innenräumen in der Session. Dennoch: Je höher die Impfquote liegt, desto leichter und entspannter lässt sich Karneval in der anstehenden Session feiern.”