Baugenehmigung Volksbühne Köln

+++ Aktuelle Stellungnahme +++

Das Urteil und die Aufhebung der Baugenehmigung für die vorsorgliche Genehmigung auch der Konzertnutzung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren eines Nachbarn in der Aachenerstraße 7 gegen die Stadt Köln wegen einer Baugenehmigung  /Betriebsgenehmigung für die „Volksbühne am Rudolfplatz gGmbH“ hat uns vollkommen überrascht und erschüttert. 

Dies trifft den „Verein Freie Volksbühne Köln“ im Jahr seines 100jährigen Bestehens und seinem jahrzehntelangen Engagement für die Kölner Kultur und die „Volksbühne am Rudolfplatz“, die sich auch unter Pandemiebedingungen zu einem wichtigen und beliebten Kulturort entwickelt hat. Gerade in den letzten Jahren haben wir erfahren, wie systemrelevant Kultureinrichtungen für unsere Gesellschaft sind!

Die Stadt Köln hat mit gründlicher Prüfung nach dem Umbau und der Renovierung des alten Millowitsch-Theaters am 19. Dezember 2018 eine Baugenehmigung für eine Versammlungsstätte für Theater-, Musik- und Konzertdarbietungen sowie Vortrags- und Seminarveranstaltungen erteilt. Diese Genehmigung schloss sich nahtlos an den Betrieb des Theaters, welches seit 1936 an diesem Ort betrieben wurde sowie an die Vorläufernutzung als Ballsaal „Gloriasaal“ an und wurde von uns vorsorglich beantragt.

Im Einvernehmen mit der Bauaufsicht wurden alle Schallschutzmaßnahmen vorgenommen, große Summen investiert, Messungen durchgeführt und das Ende jeder Veranstaltung auf 22 Uhr festgesetzt. Allerdings wurde, wie in der bisherigen Verwaltungs- und Gerichtspraxis üblich, die TA Lärm als Maßstab für die Bestimmung der zulässigen Immissionen zu Grunde gelegt. Das Gericht in Köln hat überraschend die TA Lärm für nicht einschlägig gehalten und die Immissionen nach der Freizeitlärmrichtlinie beurteilt. Die Freizeitrichtlinie ist in erster Linie auf Freizeitstätten, Volksfeste und sonstige Einrichtungen im Open Air-Bereich ausgerichtet. Dieses Urteil hat folglich weitreichende Konsequenzen auch für andere Live-Spielstätten und wird bundesweite Beachtung finden und zu Widerstand führen.

Die „Volksbühne am Rudolfplatz“ hat alles getan, um die nachbarschaftliche Rücksichtnahme zu gewährleisten! Es kann allerdings auch nicht sein, dass sich ein Nachbar angrenzend an den Theatersaal eine gewerbliche Fläche als Innenstadtloft kauft, umbaut und sich nun belästigt fühlt und mit juristischen Mitteln versucht, ein Traditionstheater zu verbieten!

Wir werden die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln angreifen und in Berufung gehen! Die übergroße Solidarität zahlreicher Künstler:innen, der Veranstaltungskollegen:innen und unseres Publikums hat uns sehr gefreut und bestärkt. Der Spielbetrieb geht zunächst unverändert weiter und wir werden kämpfen für das beliebte und älteste Theaterhaus Kölns!

Prof. Hans-Georg Bögner und Jutta Unger

Verein Freie Volksbühne Köln als Vermieter und Gesellschafter der „Volksbühne am Rudolfplatz gGmbH“

Axel Molinski und Birger Steinbrück

Geschäftsführer der „Volksbühne am Rudolfplatz gGmbH“

Pressemitteilung