- Pandemie erlaubt kein enges Zusammenstehen: Karnevalsbälle, -sitzungen, -partys und Umzüge kommen nicht in Betracht
- Enge Abstimmung der Vertreter des immateriellen Kulturgutes Rheinischer Karneval mit der NRW-Staatskanzlei
- Insbesondere kleinere karnevalistische Kulturveranstaltungen mit durchdachten Hygienekonzepten sollen ermöglicht werden
Karneval 2020/2021 Drastische Einschränkungen
Karneval 2021: Drastische Einschränkungen sind nötig