Landtagswahl: Wahlausschuss der Stadt Köln lässt Wahlvorschläge zu

25.03.2022
Landtagswahl: Wahlausschuss der Stadt Köln lässt Wahlvorschläge zu Stadt Köln sucht weiter dringend Wahlhelfer*innen für die Wahl am 15. Mai 2022 Zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 hat jede*r Wähler*in zwei Stimmen: Mit der Erststimme werden die Wahlkreisabgeordneten „direkt“ gewählt. Sie wird auf der linken (schwarzen) Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten (blauen) Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei. Die Zulassung der Landeslisten erfolgt am Dienstag, 29. April 2022, durch den Landeswahlausschuss. Die zugelassenen Landeslisten können den Veröffentlichungen des Landeswahlleiters entnommen werden. ​ Für die in den Wahlkreisen 13 bis 19, Köln I bis Köln VII mit der Erststimme „direkt“ zu wählenden Wahlkreisabgeordneten konnten bis 17. März 2022 Wahlvorschläge bei der Wahlleiterin der Stadt Köln eingereicht werden, die von dieser nach den Vorschriften des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung geprüft worden sind. Über die Zulassung dieser Kreiswahlvorschläge entscheidet der Kreiswahlausschuss der Stadt Köln, der am heutigen Freitag, 25. März 2022, getagt hat. ​ Der Kreiswahlausschuss der Stadt Köln hat im Ergebnis festgestellt, dass folgende Kreiswahlvorschläge die Zulassungskriterien erfüllen und hat diese zur Landtagswahl in den Wahlkreisen 13 bis 19 zugelassen, siehe PDF-Dokument im Anhang. Sechs Wahlvorschläge (von insgesamt 77) wurden vom Kreiswahlausschuss zurückgewiesen –​ Zurückweisungsgrund ist jeweils die fehlende Beibringung der erforderlichen Anzahl gültiger Unterstützungsunterschriften innerhalb der Einreichungsfrist. ​ Zur Wahl Der nordrhein-westfälische Landtag wird grundsätzlich alle fünf Jahre gewählt und zählt – vorbehaltlich möglicher Überhang- und Ausgleichsmandate – mindestens 181 Abgeordnete. 128 werden in Wahlkreisen „direkt“ (Erststimme) und die übrigen 53 aus den Landeslisten der Parteien mit der Zweitstimme gewählt. Wahlberechtigung Bei Landtagswahlen wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Zum Stand 6. Januar 2022 sind insgesamt 729.697 Kölner*innen wahlberechtigt, davon 27.376 Erstwähler*innen. Wahlhelfer*innen gesucht Für die Durchführung der Landtagswahl werden weiterhin dringend Wahlhelfer*innen gesucht, insgesamt 8.000. Die Stadt Köln ruft seit Januar zu diesem ehrenamtlichen Engagement auf und viele Wahlvorstände in den Wahllokalen konnten bereits gut besetzt werden, aber der Bedarf im Briefwahlzentrum, das wieder in der Koelnmesse eingerichtet wird, ist noch besonders groß. Hierfür werden dringend noch Wahlhelfer*innen gesucht, damit die Ergebnisermittlung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Die Mithilfe im Briefwahlzentrum hat durchaus Vorteile, denn der Einsatz beginnt am Wahltag erst mittags und nicht bereits früh morgens. Anders als im Wahllokal müssen die Schriftführer*innen und Wahlvorsteher*innen auch nicht bereits am Vortag Wahlunterlagen abholen und nach der Auszählung am Wahlsonntag wieder zurückbringen! Stattdessen herrscht im Briefwahlzentrum eine ganz besondere Atmosphäre, wenn über 3.000 für die Demokratie engagierte Freiwillige mit viel Engagement und Teamspirit ihr gemeinsames Ziel erreichen, die Ermittlung des Briefwahlergebnisses für Köln! ​ Insgesamt sucht die Stadt Köln einschließlich einer Reserve, die bereit ist, beispielsweise bei Krankheitsausfällen einzuspringen, noch etwa 2.600 Wahlhelfer*innen. Weitere Informationen, unter anderem zu Erfrischungsgeld (zwischen 50 und 70 Euro), Werbeprämie (30 Euro) sowie Schulklassen- und Vereinsbonus (10 Euro) sowie eine direkte Anmeldemöglichkeit gibt es unter www.wahlhelfer.koeln, der Rufnummer 0221/221-34333 oder per E-Mail an wahlhelfer@stadt.koeln. ​ Andrea Blome, Stadtdirektorin und Wahlleiterin: „Wahlhelfer*innen sind für die erfolgreiche Durchführung einer Wahl unverzichtbar. Wer sich als Wahlhelfer*in engagiert, wirkt aktiv bei der Wahl mit und leistet damit einen wesentlichen Beitrag für die Demokratie. Wir sind alle aufgerufen, Demokratie zu leben und zu demonstrieren, welchen Wert die Demokratie für ein Leben in Frieden und Freiheit hat. Bei uns wählt das Volk – und bei uns zählt das Volk. Deshalb rufe ich auch ganz persönlich auf: Machen Sie mit, helfen Sie dabei, diese Landtagswahl durchzuführen. Dafür schon jetzt meinen herzlichen Dank.“ Corona Die Stadt Köln hält sämtliche Maßnahmen zum Infektionsschutz für Wähler*innen und Wahlhelfer*innen bereit.

Termine im Überblick

  • ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​1. April 2022​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ Abzug des Wählerverzeichnisses
  • ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​9. April 2022​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ Beginn Zustellung der Wahlbenachrichtigungen
  • ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​19. April 2022​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ Beginn der Direktwahl
  • ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​19. April 2022​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ Beginn Produktion und Versand Briefwahl
  • ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​13. Mai 2022​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ Ende Direktwahl, Ziehung und Druck des endgültigen

Wählerverzeichnisses

  • ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​14. Mai 2022​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ Abschluss der Wahlvorbereitungen in den

Kundenzentren/Bürgerämtern und im Briefwahlzentrum

  • ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​15. Mai 2022​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ Wahltag
  • ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​20. Mai 2022​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ ​ Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Feststellung des

amtlichen Wahlergebnisses

    Pressemitteilung