200 Jahre Grosse von 1823

200 Jahre Die Grosse von 1823 In der Session 2022/2023 feiert“ Die Grosse von 1823“ ihr 200-jähriges Jubiläum I. Kurze Exkursion in die Historie Im November 1822 fand ein erstes Treffen von „honorigen“ Bürgern statt, um der fortschreitenden Verrohung des Karnevals nach dem Abzug der Franzosen entgegenzuwirken. Die Absicht der Gründungsväter der damaligen (1969 umbenannten) „Grosse Carnevals-Gesellschaft“ war es, „Dem Carneval eine edlere, den gegenwärtigen Zeitverhältnissen entsprechendere Form zu geben, ihn geistig aus seiner Versunkenheit wieder emporzuheben, ihn gleichsam poetisch zu gestalten“ (Christian Samuel Schier, Lieder für den Carneval zu Köln, Köln 1823, S. 4). Für den Fastnachtsmontag 1823 sollte ein großer Maskenumzug organisiert werden. Anlässlich dessen erfolgte die Gründung der Grossen Karnevalsgesellschaft. Das erste Treffen im November 1822 fand in der kleinen Weinschenke „Im Häuschen“ an St. Ursula statt. Ab dem Folgejahr trafen sich die Mitglieder der Grossen Karnevalsgesellschaft jährlich um Neujahr zu einer Generalversammlung, dem sogenannten „Grossen Rat“, um aus ihren Reihen ein sogenanntes „Festordnendes Comitée“ zu wählen (später „Kleiner Rat“ genannt), das die Organisation des folgenden Karnevalsfestes übernehmen sollte. Deshalb war der Präsident der Gesellschaft über sechs Jahrzehnte auch der Leiter des Kleinen Rates. Aus der Grossen Karnevalsgesellschaft gingen in der Folgezeit eine Reihe von Gesellschaften hervor, wie z.B. im Jahre 1852 „Die Große Gressberger KG“, im Jahre 1880 „Die Kölner Narrenzunft“ oder im Jahre 1882 „Die Große Kölner KG“ u.v.m. Deshalb wird die Grosse Karnevalsgesellschaft auch als „Mutter aller Gesellschaften“ bezeichnet. Mit der Gründung der „Großen Kölner KG“ beanspruchten jetzt aber zwei große Kölner Karnevalsgesellschaften die führende Stellung im Kölner Karneval. Aus der Konkurrenzsituation ergab sich, dass erstmals 1888 ein Festkomitee die Leitung über den Maskenzug hatte und nicht die Große KG. In den kommenden Jahren wurde das Festkomitee zu einer festen Institution, in dem die beiden großen Karnevalsgesellschaften gemeinsam die Festgestaltung bestimmten. Im Jahr 1908 einigten sich die beiden großen Karnevalsgesellschaften, die Große KG (heutige „Die Grosse von 1823“) und die Große Kölner KG, auf einen jährlichen Wechsel im Präsidium des Kölner Festkomitees……. (vgl. Christina Frohn: Löblich wird ein tolles Streben, wenn es kurz ist und mit Sinn, Dissertation 1999 m. w. N.; vgl. wikipedia: Die_Grosse_von_1823). II. Jubiläumsjahr „Information und gemeinsam feiern“ Den feierlichen Rahmen für den Auftakt des Jubiläumsjahres soll der „Grosse Kölsche Countdown“ am Tanzbrunnen am 11.11.2022 bilden, mit dem wir gebührend in die Jubiläumssession starten werden.

Ebenfalls im November, am 26.11.2022, wird es gemeinsam mit unserem strategischen Partner, den Kölner Haien, eine „Grosse Kölsche Winter-Olympiade“ in der KölnArena 2 für Klein und Groß geben. Die Haie feiern in diesem Jahr ihr 50-jähriges Jubiläum. In der Session sind neben den klassischen Sitzungen im Gürzenich und in der Flora auch gemeinsame Veranstaltungen mit den „Kölsche Funken rut-wieß vun 1823“, den „Hellige Knäächte und Mägde“ und dem Festkomitee (wie z.B. eine „Grosse Nubbelverbrennung“) geplant. Aber auch außerhalb der Session sind kulturelle und bürgernahe Veranstaltungen, wie eine Matinee am Tanzbrunnen am Pfingstsonntag (gemeinsam mit den „Kölsche Funken rut-wieß vun 1823“), ein Jubiläumsvolksfest im Juni, ein Musikfest u.v.m. vorgesehen. Wir – „Die Grosse von 1823“ – wollen zusammen mit unserer Tanzgruppe „Die Fidelen Sandhasen“ und unserem „Musikkorps Schwarz-Rot Köln“ allen Bürgern und Bürgerinnen der Stadt Köln und allen kulturell interessierten Menschen im Umland ein breites Spektrum an kleinen und großen Veranstaltungen bieten, um sie für die Geschichte und den kulturellen Hintergrund des Kölner Karnevals zu begeistern. Denn mit Frack und Stil vereinen wir Brauchtum, Tradition und Moderne und sind diesem Leitbild als älteste Kölner Traditionsgesellschaft in besonderem Maße verpflichtet.

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