Für Altstadt und Kwartier Latäng gelten am 11.11. strenge Regeln
Nach mehr als eineinhalb Jahren Pandemie, nach mehr als eineinhalb Jahren fast ohne Sitzung, ohne Zoch, Kamelle, Strüßjer und Geschunkel, ist es am 11. November 2021 soweit: Auf dem Heumarkt wird die Karnevalssession eröffnet. Und in der Altstadt, im Kwartier Latäng und in den Veedeln wird gefeiert. Aber die Pandemie ist noch nicht vorbei, die Infektionszahlen sind auf einem hohen Niveau.
Gesundheitsdezernent Dr. Harald Rau appelliert:
Trotz der großen Vorfreude auf den Sessionsstart und dem verständlichen Wunsch nach Normalität bitte ich zu bedenken, dass wir wissen, dass auch eine vollständige Impfung nicht hundertprozentig davor schützt, sich zu infizieren und auch zu erkranken. Jede und jeder sollte sich bewusst machen, dass man sich im Karnevalsgetümmel, insbesondere in Innenräumen, einem erhöhten Risiko aussetzt. Das gilt insbesondere für Menschen, für die etwa wegen ihres Alters oder aufgrund von Vorerkrankungen ein besonderes Risiko besteht, an Covid zu erkranken.
Aus diesem Grund hat die Stadt Köln eine mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS NRW) abgestimmte Allgemeinverfügung erlassen. Die folgenden Regeln sollen das Feiern so sicher wie möglich machen und das Infektionsrisiko reduzieren.
Maßnahmen in der Altstadt
Die Situation in der Altstadt ist geprägt durch die Veranstaltung der Willi-Ostermann-Gesellschaft auf dem Heumarkt und dem Alter Markt. Da die Gesellschaft außerhalb der abgesperrten Flächen auf dem Heumarkt nicht über ein Hausrecht verfügt, gelten diese Flächen als öffentlicher Raum. Dies bedeutet, dass der Zugang nur mit 3G+ möglich ist: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss entweder einen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist oder einen Schnelltest, der maximal sechs Stunden alt sein darf. Ausgenommen von dieser Zutrittsbeschränkung sind Kinder unter sechs Jahren und Schüler*innen. Zur Klarstellung erlässt die Stadt Köln hinsichtlich dieser Regelung die beigefügte Allgemeinverfügung.
Von dieser Kontrolle sind lediglich Anwohner*innen, Gewerbetreibende und deren Beschäftigte ausgenommen. Sie können entweder mittels Ausweisdokument (Anwohner*innen) Zutritt erhalten oder in einem von der Willi-Ostermann-Gesellschaft eingerichteten Anliegerbüro einen Passierschein erhalten, der zum unkontrollierten Zutritt berechtigt. Das Büro am Alter Markt 8 ist ab 6. November 2021 geöffnet.
Für den Veranstaltungsbereich erlässt die Stadt Köln mit der beigefügten Allgemeinverfügung ebenfalls ein Verbot für das Mitführen von Handkarren, Bollerwagen und ähnlichen Gefährten, die zum Transport von alkoholischen Getränken und Beschallungsanlagen dienen. Sollte es zu einer Räumung des Veranstaltungsgeländes kommen, würden sie eine Gefahr für die Feiernden bedeuten, da sie in einer solchen Situation von ihren Besitzer*innen zurückgelassen werden und zu Stolperfallen werden.
Im abgegrenzten Bereich auf dem Heumarkt erlaubt die Willi-Ostermann-Gesellschaft den Zutritt nur mit 2G (geimpft, genesen). Dies gilt sowohl für Besucher*innen als auch Künstler*innen und Personal des Veranstalters.
Maßnahmen im Zülpicher Viertel
Da es für diesen Bereich keinen Veranstalter gibt, übernimmt die Stadt Köln hier die Rolle als fiktive Veranstalterin. In Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW gilt auch hier eine Zutrittsbeschränkung auf 3G+ (geimpft, genesen, PCR-Test maximal 48 Stunden alt und Schnelltest maximal sechs Stunden). Ausgenommen von dieser Zutrittsbeschränkung sind Kinder unter sechs Jahren und Schüler*innen.
Die Stadt Köln kontrolliert diesen Status bei Zutritt ins Viertel. Feiernde können die Stadt unterstützen, indem Sie den Nachweis in digitaler oder Papierform bereits vor den Kontrollstellen bereithalten und somit den Durchfluss beschleunigen. Besonders hilfreich ist ein Nachweis mit einem QR-Code. Hier erfolgt eine digitale Kontrolle ohne Speicherung von persönlichen Daten.
Von dieser Kontrolle sind lediglich Anwohner*innen, Gewerbetreibende und deren Beschäftigte ausgenommen. Anwohner*innen können mittels Ausweisdokument Zutritt erhalten. Gewerbetreibende und deren Beschäftigte sind vorab über die Möglichkeiten des Zutritts informiert worden und haben von der Stadt Köln Zugangsberechtigungen erhalten.
Auch für das Zülpicher Viertel erlässt die Stadt Köln mit der beigefügten Allgemeinverfügung ein Verbot für das Mitführen von Handkarren, Bollerwagen und ähnlichen Gefährten, die zum Transport von alkoholischen Getränken und Beschallungsanlagen dienen. Zur Begründung wird auf den Text zur Altstadt verwiesen.
Stadt Köln – Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit