Venloer Straße: Vorarbeiten zum zweistufigen Verkehrsversuch beginnen

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Verkehrssicherheit wird verbessert und die Aufenthaltsqualität in Ehrenfeld erhöht

Die Verwaltung führt auf der Venloer Straße, zwischen Ehrenfeldgürtel und Fuchsstraße, einen zweistufigen Verkehrsversuch durch. In diesem zentralen Bereich Ehrenfelds teilt sich eine Vielzahl von Fahrzeugen, Radfahrer*innen und Fußgänger*innen den begrenzt vorhandenen Raum. Die unterschiedlichen Ansprüche von Kraftfahrzeugverkehr, Radverkehr und Fußverkehr lassen sich dabei nur schwer miteinander vereinbaren. Ziele der Maßnahmen sind die Verkehrssicherheit zu verbessern und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.

Erste Stufe – Aufenthaltsqualität verbessern
Zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität werden rund 60 Kurzzeitparkplätze sukzessive in Räume für Außengastronomie, Sitzgelegenheiten, Fahrradabstellanlagen, Abstellflächen für Sharing-Systeme oder Lastenradparken umgewandelt. Die verbleibenden Kurzzeitparkplätze im Gesamtbereich werden nach und nach in Ladezonen mit abendlicher Bewohnerparkberechtigung umgewandelt.

Die Vorarbeiten zur Umwandlung der ersten Kurzzeitparkplätze beginnen am Montag, 11. Juli 2022, zwischen Gutenbergstraße und Philippstraße. Dabei werden die Parkplätze zunächst vornehmlich mit mobilem Mobiliar, Wanderbäumen oder mobilen Fahrradabstellanlagen ausgestattet, um den Bürger*innen einen ersten Eindruck zu vermitteln.

Öffentlichkeitsbeteiligung
Gleichzeitig können ab Montag, 11. Juli 2022, alle Bürger*innen das Konzept zur verbesserten Aufenthaltsqualität über das Beteiligungsportal „Meinung für Köln“ kommentieren. Die Anregungen fließen dann in die Entscheidung für die langfristige Nutzung des neu gewonnenen Raumes ein. Die Beteiligung ist zunächst bis einschließlich Sonntag, 9. Oktober 2022, möglich. Zusätzlich zur Online-Beteiligung werden Bürger*innen die Möglichkeit haben, auch auf nicht-digitalem Wege eine Rückmeldung zu geben. Dazu gibt die Verwaltung demnächst eine weitere Information heraus.

Einführung Tempo 20
Im Oktober 2022 wird die maximale Fahrgeschwindigkeit für alle Verkehrsteilnehmenden auf 20 km/h begrenzt und es wird entsprechend der Zonenbeschilderung die Regel „Rechts vor Links“ gelten. Darüber hinaus werden die Fahrradschutzstreifen zunächst provisorisch mit einem gelben „X“ außer Kraft gesetzt. Die Demarkierung ist eine straßenverkehrsrechtliche Voraussetzung für die Anordnung von Tempo 20. Voraussichtlich Anfang 2023 wird dann die Fahrradschutzstreifenmarkierung komplett entfernt.

Zweite Stufe – Einführung einer Einbahnstraße in 2023
In der zweiten Stufe des Verkehrsversuchs wird im kommenden Jahr eine Einbahnstraße eingerichtet. Die Planung, Abstimmung und Entwicklung der einzelnen Teilbereiche der Venloer Straße waren im Jahresverlauf umfangreicher als Anfang 2022 erwartet, so dass sich die Einrichtung der Einbahnstraße zeitlich nach hinten verschiebt.

Hintergrund des Verkehrsversuchs
Dieses Vorhaben wurde vom Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Köln am 23. November 2021 beschlossen und von der Bezirksvertretung Ehrenfeld mit Beschluss vom 7. März 2022 in Bezug auf die Umwandlung bestehender Parkplätze ergänzt. Die Auswirkungen der geänderten Verkehrssituation und Verkehrsführung werden während des gesamten Zeitraums untersucht und später ausgewertet.

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Wasserschläuche gegen Sommerhitze

RheinEnergie und Stadt Köln testen Option zur Abkühlung von Hotspots

Hohe Temperaturen und Hitzewellen nehmen zu. Die Stadt Köln und die RheinEnergie AG arbeiten im Rahmen des „Hitzeaktionsplans der Stadt Köln“ daran, Maßnahmen ausfindig zu machen, die an solchen Tagen wirksam gegen Hitze und für die Gesundheit der Menschen ergriffen werden können.

Eine solche Möglichkeit ist die Kühlung von Stadträumen durch Wasser. Am Montag, 18. Juli 2022, wird im Rheingarten unterhalb des Heinrich-Böll-Platzes vor der Hohenzollernbrücke mit Hilfe eines perforierten Wasserschlauchs kühles Nass für etwa vier Stunden in die Umgebung versprüht. Dies ist ein erster Test für Organisation und Technik, aber auch die hygienischen Bedingungen und Auswirkung sind dabei ein Thema.

Denn hohe Temperaturen belasten den menschlichen Organismus – vor allem vulnerablen Gruppen macht sie zu schaffen. Mit der Kühlung durch Wasserschläuche können in aufgeheizten Stadträumen erträgliche Aufenthaltsbereiche mit wohltuender Wirkung zum Schutz der Gesundheit entstehen. An sommerlichen Hitzetagen, besonders in dicht bebauten und hoch versiegelten Bereichen der Stadt, könnte so das Klima wenigstens punktuell verbessert und die Hitzebelastung durch die Schaffung kühler Räume gemindert werden.

Die Ergebnisse des Tests werden zur Entscheidung beitragen, ob die Kühlung durch Einsatz von Wasser eine Option für Köln ist.

Weitere Informationen zum Thema Hitze mit vielen hilfreichen Tipps finden Sie hier

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Pressemitteilung

1,2 Millionen Euro für kommunalen Klimaschutz

Stadt Köln erhält Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen

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Die Stadt Köln erhält mehr als 1,2 Millionen Euro für Klimaschutz vom Land Nordrhein-Westfalen bewilligt. Die Landesregierung hat Mittel in Höhe von 40 Millionen Euro für kommunale Klimaschutz-Investitionen zur Verfügung gestellt. Kommunen sollen damit trotz der Herausforderungen der Corona-Pandemie dabei unterstützt werden, Klimaschutz-Maßnahmen weiter umzusetzen.

Der Antrag der Stadt Köln über Kompensationsmittel in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von über 1,2 Millionen Euro wurde nun bewilligt.  

Mit diesen Mitteln wird die Stadt Köln unter anderem in Maßnahmen für Photovoltaik-Potentialuntersuchungen und die Einrichtung eines Klimaschutz-Monitorings investieren.

Zudem wird so die Anschaffung eines elektrischen, emissionsfreien Lastkraftwagens für die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) inklusive Schnelladesystem sowie die Umrüstung von drei verbrennerbetriebenen Kolonnenfahrzeugen des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen zu rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen ermöglicht.  

Mit Blick auf die Corona-Pandemie kann die NRW-Landesregierung den Kommunen in dieser Ausnahmesituation für den Klimaschutz Mittel in Form einer sogenannten Billigkeitsleistung bereitstellen. Das Ministerium für „Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie“ hatte im Dezember 2021 die entsprechende „Billigkeitsrichtlinie kommunale Klimaschutzinvestitionen“ veröffentlicht.

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Mobile Impfaktion

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Stadt Köln bietet neue Termine an

Die Stadt Köln will die Impfbereitschaft der Kölner*innen fördern und führt eine weitere mobile Corona-Impfaktion durch. Ein spezieller Impfbus wird an verschiedenen Stellen im Kölner Stadtgebiet haltmachen und alle Impfstoffe und Impfungen von der Erst- bis zur Viertimpfung anbieten. Kölner*innen, die sich gegen Corona impfen lassen möchten, sind eingeladen das Angebot zu nutzen. Die Impfungen werden von Dienstag bis Samstag jeweils von 10 bis 18 Uhr durchgeführt, an wechselnden Standorten.          

  • 19. Juli 2022: Matthias-Brüggen-Straße 66, 50827 Köln         
  • 20. Juli 2022: Am Springborn 7-9, 51063 Köln         
  • 21. Juli 2022: Josef-Kallscheuer-Straße 5-7, 50999 Köln          
  • 22. Juli 2022: Mündelstraße 52, 51065 Köln  

Die Terminliste wird laufend erweitert und ist hier einsehbar.

Rückfragen werden von der Corona-Impf-Hotline unter 0221 / 221-33578 (montags bis samstags 8 bis 16.30 Uhr) beantwortet.

Colonius steht unter Denkmalschutz

Denkmal Nummer 8806 prägt seit 1981 entscheidend die Kölner Stadtsilhouette

Die Kölner Denkmalliste ist um ein Objekt länger geworden, von nun an steht der Colonius unter Denkmalschutz. Insgesamt zählt die Liste jetzt circa 9400 eingetragene Bau- und Bodendenkmäler. Damit stehen rund zehn Prozent der Denkmäler Nordrhein-Westfalens in Köln.  

Oberbürgermeisterin Henriette Reker:

Seit seiner Fertigstellung 1981 ist der Colonius aus der Kölner Silhouette nicht mehr wegzudenken und hat seinen festen Platz in unserer Stadt. Die unter Denkmalschutzstellung unterstreicht diese besondere Bedeutung.   

Zum Colonius: Bauzeit ab 1978, Einweihung 3. Juni 1981, Höhe 266 Meter bis zur Antennenspitze. Höchster Fernsehturm in NRW. Die Turmkanzel mit dem drehbaren Aussichtsrestaurant befindet sich in 166 Metern Höhe. Im Gegensatz zu den älteren Fernsehtürmen ist hier erstmalig die Kanzel mit Stahlstreben frei vom Betonschaft abgehängt. Der bekannte Bauingenieur Fritz Leonhardt entwickelte zusammen mit dem Architekten Erwin Heinle diese Konstruktion in Reminiszenz an die Kölner Rheinbrücken, von denen Leonhardt selber die Mülheimer und die Severinsbrücke entwarf.  

Eine Unterschutzstellung eines Objektes (Gebäude, Allee, Grünfläche, Skulptur, usw.) kann nur auf formellen Antrag beim Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Köln, also der Unteren Denkmalbehörde, erfolgen. Diesen Antrag können die/der jeweilige Eigentümer*in des Objekts, das Fachamt des Landschaftsverbandes (Landeskonservatorin) und das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege der Stadt Köln stellen. Das Denkmalamt der Stadt Köln untersucht und analysiert das gesamte Stadtgebiet auf potentielle Denkmäler hin. Wenn ein potentieller Denkmalwert im Raume steht, wird die Geschichte, die Entstehung und der Wert des Objektes wissenschaftlich untersucht und aufgearbeitet.  

Falls ein Objekt die denkmalrechtlichen beziehungsweise wissenschaftlichen Voraussetzung erfüllt, wird es als Denkmal in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen – es sei denn, die/der Eigentümer*in beklagt diese Unterschutzstellung.

Stadtkonservator Dr. Thomas Werner erläutert:

Die Messlatte, ob eine Objekt zum Denkmal ‚erhoben‘ wird, liegt hoch und es gibt keine Grauzone – entweder ist es ein Denkmal oder nicht, es gibt also kein Objekt, das beispielsweise nur zu 80 Prozent ein Denkmal ist.

Kölns kleinstes Denkmal ist wahrscheinlich eine Grabstele auf dem Melaten-Friedhof, das höchste Denkmal nun der Colonius und das älteste Denkmal das Ubier-Monument (4./5. n. Chr.).  

Der Erhalt des Denkmals liegt im öffentlichen Interesse und hat in Nordrhein-Westfalen verfassungsrechtlichen Rang. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Objekt bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse ist und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.

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Kölner Arbeits- und Recherchestipendien
13 Künstlerinnen und drei Kuratorinnen erhalten Stipendien im Bereich Bildende Kunst

Zum Ende des Bewerbungszeitraums Ende Mai 2022 waren insgesamt 83 Bewerbungen eingegangen. Im Juni 2022 fand die Jurysitzung zur Vergabe der altersunabhängigen Recherche- und Arbeitsstipendien Bildende Kunst der Stadt Köln statt. Unter den Bewerbungen gab es neben einer Vielfalt von Projektvorschlägen eine große Altersspanne, welche von den Jahrgängen 1943 bis 1994 reicht. Das breite Altersspektrum spiegelt sich auch bei den ausgewählten Stipendiat*innen wider und liegt zwischen 29 und 79 Jahren.

Die Vielfalt der künstlerischen Praxis ließ sich auch wieder an der Themen- und Medienwahl der eingereichten Projekte ablesen. Neben multidisziplinären und medienübergreifenden Vorhaben waren auch Projekte im Bereich Lichtkunst, Bewegtbild wie Videokunst und künstlerischer Dokumentarfilm vertreten, ebenso wie forschende, performative und fotografische Recherche- und Arbeitsvorhaben. Aus dieser Vielfalt von Projektvorhaben und einem breitem Spektrum an künstlerischen Medien wählte die Jury 17 Künstler*innen beziehungsweise Künstlerduos und drei Kurator*innen aus.

Künstler*innen: Gudrun Barenbrock, Céline Berger, Laura Dechenaud, Anna Dietz, Antonia Gruber, Philipp Höning und Pia Bergerbusch, Krzysztof Honowski, Hannah Kuhlmann, Julius Metzger, Lyoudmila Milanova, Ursula Molitor und Vladimir Kuzmin, Marios Pavlou, Anna Sarvira, Anna Schütten, Johannes Specks, Moritz Trzebitzky und Jasmin Werner.

Kurator*innen: Daria Bona, Manoj Kurian Kallupurackal und Tom Lingnau.

Seit 2019 werden die Stipendien jährlich vergeben und sind mit jeweils 5.000 Euro dotiert. Das Konzept wurde vom Kulturwerk des Bundesverbandes bildender Künstler, Köln e.V. (BBK) – in Abstimmung mit dem Kulturamt und dem Netzwerk Art Initiatives Cologne (AIC) – entwickelt und durch den Rat der Stadt Köln beschlossen. Die Stipendien sollen es professionellen Künstler*innen und Kurator*innen der bildenden Kunst und Medienkunst ermöglichen, sich für die Zeit der Förderung ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang auf ein individuelles künstlerisches Projekt zu konzentrieren.

Die Einführung dieser individuellen Künstler*innen-Förderung anhand von altersunbegrenzten Recherche- und Arbeitsstipendien war ein im Szenebericht 2018 und in der Kulturentwicklungsplanung (publiziert 2019) geäußerter Wunsch der Kölner Kunstszene. Diesem sind Kulturpolitik und Verwaltung nachgekommen, was nicht nur bei den hier lebenden Künstler*innen großen Anklang findet, sondern auch aus dem weiteren Umfeld kultureller Institutionen und Akteuren bisher mit viel Lob bedacht wird, so der BBK Köln.

Das Referat für Bildende Kunst hat 2020 zudem die Vergabe von fünf weiteren Stipendien aus den Fördermitteln der Stadt ermöglicht.
Der Jury für das Recherchestipendium Bildende Kunst gehörten in diesem Jahr an:

Ihsan Alisan (Kurator, mouches volantes, Köln), Kris Dittel (Kuratorin, Rotterdam), Dr. Emmanuel Mir (Kunsthistoriker und Kurator, Düsseldorf), Anys Reimann (Künstlerin, Düsseldorf), Judith Röder (Künstlerin, Köln). Vom Kulturamt Köln war beratend Nadine Müseler (Referentin für Bildende Kunst, Medienkunst und Literatur) dabei, vom Organisationsteam des BBK nahmen Petra Gieler (Geschäftsführung BBK) und Doris Frohnapfel (Vorstandsmitglied BBK) an der Sitzung teil.

Zum Ende des Jahres ist eine Veranstaltung mit allen Stipendiatinnen und Stipendiaten 2022 zum Erfahrungs- und Fachaustausch der vierten Stipendienrunde in der Temporary Gallery geplant. Die nächste Ausschreibung der Recherche- und Arbeitsstipendien für Kölner Künstler*innen und Kurator*innen soll im Laufe des Jahres 2023 erfolgen.

Weitere Informationen: http://www.recherchestipendien-koeln.de/

Pressemitteilung

Stadt untersagt Wasserentnahme

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Geringe Regenmengen setzen Gewässern in Köln auch in diesem Sommer zu

Die Kölner Gewässer leiden nach den geringen Niederschlägen im Frühjahr bereits jetzt unter extremer Trockenheit. Aufgrund des ausgebliebenen Regens führen die Bäche wenig bis überhaupt kein Wasser. Rechtsrheinisch sind der Selbach, Flehbach und Wasserbach bereits vollständig trocken, andere rechtsrheinische Bäche wie die Strunde, Frankenforstbach, Kemperbach, Giesbach und Kurtenwaldbach zeigen bereits extrem niedrige Wasserstände. Lokale und kurzzeitige Niederschläge können auch hier die Situation nicht nachhaltig entspannen. Deswegen erlässt das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln wie schon in den vergangenen Jahren eine Allgemeinverfügung.

Demnach ist die Entnahme von Wasser aus den Bächen, die im Kölner Stadtgebiet verlaufen, ab dem 13. Juli 2022 verboten. Betroffen sind vor allem die Grundstückseigentümer*innen, deren Gärten direkt an diesen Fließgewässern liegen – auch ihnen ist es untersagt, Wasser zu entnehmen.

Eine Entnahme mit elektrischen Pumpen ist ohnehin ohne eine wasserrechtliche Erlaubnis nicht zulässig. Das Verbot betrifft alle 24 offen verlaufenden Kölner Fließgewässer im links- und rechtsrheinischen Stadtgebiet. Für die vier linksrheinischen Gewässer Pletschbach, Frechener Bach, Duffesbach und Gleueler Bach gibt es aufgrund der besonderen örtlichen Gegebenheiten kaum Berührungspunkte mit Privatanlieger*innen. Anders sieht es bei den Bächen auf der rechten Rheinseite aus. Dort sind häufiger direkt an den Gewässern privat genutzte Grundstücke zu finden. Ungeregelte, uneingeschränkte und häufige Entnahmen von Wasser bedrohen nicht nur die Tier- und Pflanzenwelt, sondern gefährden auch die notwendige, natürliche Selbstreinigung der Gewässer.

Bedingt durch die niedrigen Wasserstände sinkt die Sauerstoffzufuhr, während zugleich die Wassertemperatur steigt. Dies führt zu einer massiven Störung der Gewässerökologie und des Wasserhaushaltes sowie zu einer nachhaltigen und weitreichenden Schädigung der Lebensräume für die im Wasser lebenden Tiere und Pflanzen. Die Stadt schätzt die Zahl der an den Bächen im Kölner Stadtgebiet liegenden Grundstückseigentümer*innen auf etwa 800 bis 900. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 31. Oktober 2022 und kann je nach Situation und Witterung verlängert werden

Öffentliche Veranstaltung
Samstag, 9. Juli 2022, 14 bis 16 Uhr

VHS Forum im Rautenstrauch-Joest-Museum Cäcilienstraße 29-33 Köln-Innenstadt
Bildunterschrift: lefem, Porträt eines Würdenträgers, Bangwa, vor 1901 Foto: Rheinisches Bildarchiv Köln, Helmut Buchen, rba_c022845
Königliche Delegation aus Kamerun zu Gesprächen im RJM „WHY RESTITUTION MATTERS“: Öffentliche Diskussion am Samstag, 9. Juli Neben den Benin-Werken als prominenteste Beispiele kolonialer Raubkunst, entwendet während der britischen Kolonialherrschaft, befinden sich in den ethnologischen Sammlungen der deutschen Museen noch viele weitere Objekte, die von den Nachfahren der ersten Hersteller*innen und Besitzer*innen vermisst werden und unmittelbar mit der deutschen Kolonialgeschichte verbunden sind. Das Rautenstrauch-Joest-Museum (RJM) begrüßt am Samstag, 9. Juli 2022, eine königliche Delegation aus Bangwa (Kamerun). Zusammen mit dem König von Fontem/Bangwa (Kamerun) S.M. Asabaton Fontem Njifua, reisen weitere wichtige Vertreter*innen der Bangwa – Dr. Diane Ngolefe Acha-Morfaw, Charles Ngulefac Morfaw, Atabong Njifua Fontem, Beatrice Folefac Emenkeng, Josephine Ngimafac Talieh, Richard Morfaw Fontem, David Nteze, Chief Charles Taku, Martin Nkefu und Emigdas Nkem – nach Köln, um über die Restitution von in der deutschen Kolonialherrschaft entwendeten Kulturschätzen zu diskutieren. Kölns Kulturdezernent Stefan Charles begrüßt die Anwesenden.  
  1. Live Streaming:
https://www.youtube.com/c/RautenstrauchJoestMuseumhttps://www.youtube.com/c/RautenstrauchJoestMuseum  
 
Anlass des Besuchs ist eine sakrale Skulptur der Bangwa, die 1900 nach einer sogenannten Strafexpedition der deutschen Kolonialtruppen in den Besitz des Kolonialoffiziers Kurt Strümpell gelangte. Strümpell war von 1900 bis 1912 Offizier der „deutschen Schutztruppe“ in der ehemaligen deutschen Kolonie Kamerun und an zahlreichen gewaltsamen Militärinterventionen, sogenannten Strafexpeditionen, gegen die lokale Bevölkerung zur Festigung der deutschen Herrschaft beteiligt. Dabei wurden auch unzählige Kulturgüter entwendet. Als gebürtiger Braunschweiger übergab Strümpell zwischen 1901 und 1908 rund 700 Objekte an das Stadtmuseum Braunschweig, darunter die Bangwa-Skulptur, die sich heute im RJM befindet: 1955 tauschte sie der Düsseldorfer Sammler Klaus Clausmeyer gegen andere Objekte ein und überließ sie 1966 dem RJM. Die Skulptur ist heute in der Dauerausstellung des RJM zu sehen. Die Geschichte des gewaltvollen Kolonialkriegs ist im Palast von Fontem bis heute eine lebendige Erinnerung, während diese Ereignisse in der deutschen Überlieferung lediglich unter dem verschleiernden Terminus einer „Strafexpedition“ rekonstruiert werden. Das RJM bemüht sich in Zusammenarbeit mit dem Städtischen Museum Braunschweig um einen wirklichen Dialog mit Vertreter*innen der Bangwa und setzt sich ernsthaft mit dem Restitutionsbegehren des heutigen Königs auseinander. Der Besuch des Königs und seiner Begleiter*innen dient dazu, dass die Delegation die Bangwa-Skulptur im RJM persönlich in Augenschein nehmen und ein Gespräch mit dem Museum, mit der Kölner Öffentlichkeit, dabei insbesondere auch der Kameruner Diaspora in Köln und NRW führen kann. Warum und von wem wird die Skulptur zurückgefordert? Welche Auswirkungen verursacht ihre Abwesenheit in der Bangwa-Region? Was soll mit ihr heute passieren? Diese und weitere Fragen werden im Rahmen einer öffentlichen Diskussion erörtert. Die Moderation übernimmt Rahab Njeri, Referentin am Referat Gender und Diversity Management der Universität zu Köln. Die Veranstaltung mit freundlicher Unterstützung von 360° Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft, Kulturstiftung des Bundes, Integrationshaus e.V. und der Museumsgesellschaft RJM findet in englischer Sprache ohne Übersetzung ins Deutsche statt. Im Anschluss findet ein gastronomischer Empfang im Foyer des RJM statt. Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei. Pressemitteilung Stadt Köln Bildunterschrift: lefem, Porträt eines Würdenträgers, Bangwa, vor 1901 Foto: Rheinisches Bildarchiv Köln, Helmut Buchen, rba_c022845

PM Sanierung Bühnen Köln: Datum zur Schlüsselübergabe der Bühnenbaustelle fixiert

BÜHNEN KÖLN SANIERUNG PRESSEMITTEILUNG

Die Schlüsselübergabe ist für den 22. März 2024 geplant Das Programm zur Wiedereröffnung wird mit den Spielplänen der Sparten 2024/25 kommuniziert

Wie bereits 2021 angekündigt, haben die Bühnen das Datum der Schlüsselübergabe durch das Sanierungsteam an Oper, Schauspiel und Tanz nun fixiert. Der Architekt Remigiusz Otrzonsek (HPP Architekten) übergibt am 22. März 2024 den symbolischen Schlüssel zu den dann fertiggestellten Theatern an die Bühnen. Als Leitender Architekt verwahrt Otrzonsek den Schlüssel seit dem Beginn der Bauzeit 2012. Der Technische Betriebsleiter Bernd Streitberger erklärt den dann zu erwartenden Zustand der vier Theater: „Die Sparten erhalten vier einzugsbereite Häuser mit vier neuen, voll funktionsfähigen Bühnen und einsatzfähiger Gebäudetechnik.“ Mit der Schlüssel- übergabe beginnt der Umzug des Betriebs aus den Interimsquartieren zurück an den Offenbach platz. Der genaue Zeitpunkt der Wiedereröffnung für das Publikum und das Eröffnungsprogramm liegen in der Hand von Oper, Schauspiel und Tanz. Die Planungen dazu haben begonnen, Details werden mit den Spielplänen der Spielzeit 2024/25 kommuniziert. „Wir haben in den letzten Wochen noch einmal die Abläufe bis zur Schlüsselübergabe geprüft und mit den auf der Baustelle aktiven Firmen rückgekoppelt. Auch wenn wir bekanntlich noch Risiken auf der Baustelle haben, wie zum Beispiel die Problematik der gestörten Lieferketten, haben wir soweit an Sicherheit gewonnen, dass wir heute den 22. März 2024 als realistischen Termin zur Schlüsselübergabe nennen können. Somit ist an diesem Punkt Planungssicherheit gegeben und die Sparten können ihre Vorbereitungen weiterführen“, so Streitberger. Der Baubetrieb entwickelte sich im Mai stetig. Die berichteten Mängel bei der Dichtigkeit von Lüftungstrassen in Schächten konnten bereits teilweise behoben werden, so dass hier weiterhin keine Auswirkungen auf den Terminplan des Projekts zu erwarten sind. Die Rüge bei der Vergabe des Gewerks Baulogistik wurde durch die Bühnen beantwortet. Im Mai ist eine weitere Rüge zu dieser Ausschreibung eingegangen. Es wird sich im Juni entscheiden, ob den Rügen durch entsprechende Erwiderungen abgeholfen wird und die Submission wie geplant stattfinden kann. Im Verfahren vor der Vergabekammer Rheinland wegen der Vergabe der Bodenbelagsarbeiten liegt weiterhin noch kein Verhandlungstermin vor. Die Bühnen bereiten in Vorbereitung auf den Wiedereinzug aktuell zehn Ausschreibungen im Bereich der Ausstattung (Kostengruppe 600) vor. Die Auszahlungen stiegen im Mai mit 9,3 Millionen Euro deutlicher als in den Vormonaten. „Die Störungen der Lieferketten erfordern eine geänderte Strategie bei der Materialbeschaffung, die sich hier abbildet“, erläutert Streitberger die Entwicklung. „Die Firmen ziehen im großen Umfang Materialbestellungen vor, um sicher zu stellen, dass es zum geplanten Zeitpunkt des Einbaus auch auf der Baustelle vorliegt. Diese Lieferungen stellen sie uns gegen Stellung einer Bürgschaft entsprechend früher in Rechnung. Es handelt sich quasi um einen Vorgriff, die Auszahlungen in zukünftigen Monaten werden sich dann um den Betrag der vorgezogenen Lieferungen reduzieren.“ Da die Auszahlungen in den Verpflichtungen berücksichtigt sind, ergeben sich aus ihnen keine Folgen für die Gesamtkosten. Diese stiegen im Mai um knapp eine Millionen Euro auf gerundet 621 Millionen Euro, bzw. 644 Millionen Euro (inklusive aller bekannten Risiken).

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Kölner Tanzensembles können sich für Produktion im Staatenhaus bewerben
Erfolgreiche Kooperation von Kulturamt und Oper Köln geht in Spielzeit 2023/24 weiter

Die schon vor der Corona-Pandemie begonnene Zusammenarbeit zwischen dem städtischen Kulturamt, der Oper Köln und Künstler*innen der freien Tanzszene wird in der Spielzeit 2023/24 fortgesetzt. Die gemeinsame Ausschreibung von Oper und Kulturamt richtet sich an erfahrene Kölner Choreograf*innen und Ensembles, die sich mit einer eigenen Bühnenproduktion bewerben können. Diese wird im Rahmen der Kooperation als Uraufführung mit vier Spielterminen in der Spielzeit 2023/24 in der Oper Köln zu sehen sein.

Der designierte Opernintendant Hein Mulders begrüßt die gemeinsame Initiative und sagt: „Die Zusammenarbeit der Oper Köln mit der freien Tanzszene unter meiner Intendanz fortzuführen, freut mich sehr. Die Möglichkeit, eine Produktion mit den Mitteln der Werkstätten der Oper Köln zu verwirklichen und im Staatenhaus uraufzuführen, ist eine außergewöhnliche Chance und bestärkt die vielfältige Kölner Tanzszene.“

Auch Kulturamtsleiterin Barbara Foerster freut sich über die weitergehenden gemeinsamen Pläne: „Ich bedanke mich bei Intendant Hein Mulders und seinem Team dafür, dass es weitergeht. Das ist das Ergebnis eines von beiden Seiten erlebten Benefits. Die Oper bietet eine tolle Bühne im Staatenhaus, Material-Sharing für Kulissen und Kostüme sowie Produktions-Expertise für große Bühnen – und die Ensembles bieten innovative experimentelle Produktionen und ein Publikum, das ansonsten nur selten die Oper besucht. So erfüllt diese Kooperation für mich viele Nachhaltigkeitskriterien.“

Weitere Informationen zur Ausschreibung sind unter dem Stichwort „Tanzproduktionen“ für große Bühnen abrufbar: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/kultur/kulturfoerderung/tanz

Bewerber*innen können ihre Anträge ab sofort über das digitale Antragssystem des Kulturamtes, verfügbar auf der Internetseite der Stadt Köln, stellen: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/kultur/kulturfoerderung/online-foerderportal-kulturfoerderung-freie-szene

Bewerbungsschluss ist der 16. Oktober 2022.

Seit 2017 waren folgende Ensembles mit Produktionen Gäste der Oper Köln im Staatenhaus: Mouvoir, Emanuele Soavi in company, MichaelDouglas Kollektiv und IPtanz.https://emanuelesoavi.de/

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